FAQ

»Kann die weibliche Linie, die Ehefrau, bei der Wappengestaltung berücksichtigt werden?

Grundsätzlich kann heute auch vom „weiblichen“ Teil der Familie etwas mit in das neu zu stiftende Wappen mit einfließen. Verantwortlich dafür ist der Artikel 3 des Grundgesetzes. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Der Stifter kann in einer Wappensatzung den Kreis derjenigen bestimmen, die zur Führung des Wappens berechtigt sein sollen. Trifft er keine besondere Bestimmung, so sind nach herkömmlichem Brauch die Nachkommen im Mannesstamm führungsberechtigt. Frauen führen – nach ihrer Wahl – das Wappen des Vaters oder Ehemannes. Einem Wappenstifter steht es allerdings frei, die Fortführung des Wappens auch in der weiblichen Linie vorzusehen. Weshalb sollte dann nicht auch vom weiblichen Teil der Familie etwas einfließen?

In Fachkreisen wird das Thema kontrovers diskutiert. Die konservativen Fachleute bestehen auf dem traditionellen Gewohnheitsrecht andere wiederum begrüßen diese Gleichberechtigung. Das man sich hier sehr uneins ist, erkennt man an der Eintragungspraxis der verschiedenen Wappenrollen. Die Satzungen sind hier sehr unterschiedlich. Ich denke die Heraldik wird sich diesem Wandel aber nicht gänzlich entziehen können. Man liebt Frau, Frau liebt Mann, dass war einmal. Heute kommt hinzu Mann liebt Mann, Frau liebt Frau. Früher mangelte es hier an gesellschaftlicher Akzeptanz, heute wird diese gefordert, es ist doch alles ganz normal. Für die Heraldik wird es aber nicht leichter.

Zurück zur Ausgangsfrage. Soll nun bei der Wappenstiftung die weibliche Linie berücksichtigt werden? Stiftet man ein Familienwappen, so lässt man sich auf eine Tradition ein. Wägen Sie also selbst ab, ob die weibliche Linie berücksichtigt werden soll. Die Registrierung in einer konservativen Wappenrolle, dürfte aber bei Berücksichtigung der weiblichen Linie schwierig werden.
Hier ein von Herrn Dr. Bernhard Peter sehr schön formuliertes Zitat:

Was die Wappenführung betrifft, wir haben in der Bundesrepublik weder Verleihungen von Wappen noch Territorialherrschaften, weder Lehenswesen noch Heroldsämter. Entsprechende Züge des damaligen Wappenwesens spielen deshalb einfach keine Rolle mehr. Heute bestehen ganz andere Herausforderungen, denen sich die traditionelle Heraldik nur in eingeschränktem Maße stellen mußte, vor allem in der heutigen Bandbreite möglicher familiärer und namensrechtlicher Strukturen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen von den Beteiligten gefordert, um auch heute ein angemessenes Wappenwesen zu erhalten.
»Ist die Eintragung in einer Wappenrolle zwingend erforderlich?

Es gibt keine „Pflicht“ zur Eintragung, diese erleichtert aber bei gerichtlichen Auseinandersetzungen erheblich den Nachweis der Wappenführung. Die Eintragung verhindert, dass das Wappen jemals in Vergessenheit geraten kann. Wird doch Ihr Wappen in Buchform dokumentiert und führenden Bibliotheken und Archive öffentlich zur Auslage gebracht. Sie dient überdies hinaus zur Dokumentation der Familiengeschichte und der Führungsberechtigung am Wappen, welche vom Wappenstifter festgelegt wurde. Nur ein Wappen, dass alle diese Kriterien erfüllt ist auch ein Wappen, welches nach BGB automatisch geschützt ist. Gesetzlich muss ein Wappen geführt werden, eine Führung ist nur dann gewährleistet, wenn dieses auch dokumentiert ist. Nur eine Eintragung eines Familienwappens bietet genügend rechtliche Sicherheit für die Wappenstiftende Familie. Bei Wappengleichheit verschiedener wappenführender Familien hat nun diejenige die bessern Karten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die die älteren Rechte nachweisen kann. Das sind also gute Gründe die dafür sprechen das eigene Familienwappen in einer Wappenrolle eintragen zu lassen.

»Muss ich Ahnenforschung betreiben um ein Wappen stiften zu können?

Ein klares Nein. Niemand kann Sie dazu verpflichten Ahnenforschung zu betreiben. Oft gibt es auch Wappenstifter die durch Adoption nichts von ihren eigentlichen Vorfahren wissen und/oder in Erfahrung bringen können. Diese können natürlich auch ein eigenes Wappen stiften. Auch wenn Sie keinen Bezug zur Herkunft oder den Berufen der Vorfahren im Wappen umgesetzt haben möchten, ist die Forschung nicht notwendig. Aber gehen Sie in sich. Sie wollen ein Familienwappen stiften, dann sollte schon etwas über die Familie im Wappen zum Ausdruck gebracht werden.

»Ist die Suche nach einem Wappen sinnvoll, wenn ich keine Ahnenforschung betrieben habe?

Natürlich kann man nach namensgleichen Wappen suchen, aber ohne Ihre Ahnenforschung lässt sich nicht nachprüfen, ob das evtl. gefundene Wappen wirklich zu Ihrer Familie (Geschlecht) gehört oder einer anderen nur Namensgleichen. Und ein gleicher Familienname bedeutet nicht automatisch Gleiches Wappen. Hier ist erst der Nachweis der Führungsberechtigung zu erbringen. Also der Nachweis der direkten Abstammung vom Wappenstifter oder eines führungsberechtigten Trägers. Sollten also die Vorfahren nicht weiter bekannt sein und können oder wollen nicht ermittelt werden, so ist die Neustiftung eines Familienwappens wohl der bessere Weg.

»Welche Informationen sind für die Entwicklung und Gestaltung eines Familienwappens notwendig?

Natürlich zu aller erst Ihre persönlichen Daten und die Daten zur Kommunikation während der Bearbeitungsphase. Ihre bisherige Ahnenforschung sofern vorhanden. Also die Vorfahren, die Herkunftsregion, Geburtsorte, Berufe. Alles was Sie über die Familie wissen kann bei der Wappengestaltung hilfreich sein, genauso wie Ihre persönlichen wünsche zum Wappen.

»Was lässt sich im Wappen umsetzen?

Der Familienname, die Herkunft in Form von Ort, Region, Bundesland, Land etc., Geburtsorte der Vorfahren oder des Wappenstifters, Berufe der Vorfahren, heutige Berufe etc. sowie auch der heutige Wohnort. Hier sollte aber bedacht werden, dass dieser auch noch veränderlich ist und Sie vielleicht berufsbedingt Ihren Lebensmittelpunkt woanders finden.

»Darf eine Frau ein Wappen stiften?

Ein klares Ja, auch wenn sich hier einigen Konservativen der Magen umdreht. Wir haben Gleichberechtigung und somit darf auch eine Frau der Wappenstifter, ähm die Wappenstifterin sein.

»Wer bestimmt was im Wappen gezeigt wird?

In erster Linie ist der Wappenstifter derjenige der seine Prioritäten festlegt und entscheidet ob der Familienname, die Herkunft, Geburtsorte, Berufe etc. im Wappen umgesetzt werden. Der Heraldiker kann und sollte hier aber beratend wirken damit nicht am Ende die berühmte Bildergeschichte steht.

»Wie lange dauert eine Wappengestaltung?

„Rom ist nicht an einem Tag erbaut wurden“ und auch ein Wappen lässt sich nicht von jetzt auf gleich fertig stellen und im Regal liegen sie auch nicht. Die Dauer ist sehr individuell. Einmal ist genau der erste Entwurf das, was sich der Wappenstifter vorgestellt hat, dass andere mal muss 20 mal korrigiert werden. Die Familie und der Wappenstifter sind ja oft nur vom Papier her bekannt. Man kennt sich selten persönlich und kann so Vorlieben oder Wünsche nicht wissen. Mag es der Wappenstifter eher martialisch oder mehr dezent?… Es gibt es viele Gründe die die Wappengestaltung beschleunigen oder verzögern können. Wichtig ist aber doch, dass am Ende ein Wappen steht mit dem der Wappenstifter, die Familie und nicht zu vergessen der Künstler sowie die eintragende Wappenrolle zufrieden ist.

»Kann man ein Familienwappen verschenken?

Natürlich kann ein Familienwappen verschenkt werden. Es sollten aber Familiäre und persönliche Daten des zu beschenkenden vorliegen. Ganz ohne Daten geht es nicht. Der Eintrag in eine Wappenrolle sollte aber warten bis der Beschenkte das Wappen in den Händen hält und auch zufrieden ist. Vor der Registrierung können dann noch Korrekturen vorgenommen werden. Würde dem beschenkten das Wappen nicht gefallen, dann würde er es auch nicht führen und dann war es wohl doch nicht das richtige Geschenk. Oder?

»Ich habe bereits meine Ideen in einem Entwurf umgesetzt, können Sie diesen auch Zeichnen?

Es ist schön wenn sich der Wappenstifter so intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Ihr Entwurf ist die Basis und gibt es aus heraldischer Sicht keine Einwände, so kann dieser auch vollendet werden.

»Was ist eine Wappenrolle

Wie unter Eintragung/Wappenregistrierung beschrieben, sind mit dem Ende der Heroldsämter welche sich vor allem um Adels- und Wappenangelegenheiten kümmerten, andere Institutionen, meist Vereine an deren Stelle getreten, bei denen wir von Wappenrollen sprechen. Die Wappenrolle Prüft das einzutragende Wappen nach heraldischen Kriterien wie Wappenwahrheit, Wappenklarheit, Wappenausschließlichkeit und wird sich um die Dokumentation und Veröffentlichung des Wappens kümmern.
Der Ausdruck „Wappenrolle“ hat sich bis in die Gegenwart für das Wappenregister eines heraldischen Vereins bzw. einer heraldischen Gesellschaft gehalten. Er wird mit der Entwicklung des Internets teilweise auch für eine „Online-Wappensammlung“ benutzt, wobei zwischen einer „Online-Wappensammlung“ „Wappenrolle“ unterschieden werden muss. Das Wappenbuch(Wappenrolle) ist die Zusammenstellung einer geordneten Sammlung von Wappen in Buchform. Sie sind in der Heraldik eines der wichtigsten Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Wappenkunst, ältere Ausgaben geben auch wertvolle Hinweise zum Adel und zur Geschichte.